Offener Brief

Veröffentlicht am 14.02.2012 in Fraktion

Sehr geehrter Herr Ortsbürgermeister Sefrin,

mit großem Interesse haben wir den am 01.02.2012 im Wochenspiegel veröffentlichten Artikel „Beschaulich und überaus lebendig“ gelesen, in dem die Gemeinde Bechhofen und Ihr Wirken als Bürgermeister sehr anschaulich dargestellt werden.
Es erfüllt uns mit großer Freude, dass viele Punkte, welche Bestandteile unserer Wahlprogramme von 2004 und 2009 waren, mittlerweile angepackt und zum Teil auch verwirklicht wurden. Wir möchten hier nur die Anbindung an das DSL-Netz, die begonnenen Arbeiten am Dorfgemeinschafthaus oder auch die Umsetzung einer Konzeption für den Jugendraum als Beispiele benennen.
Es stellt sich somit heraus, dass unsere Forderungen, Konzepte und Initiativen durchaus zielführend sind.

Eine Passage des Artikels sorgte jedoch für etwas Unverständnis und bedarf der Nachfrage. In dem Absatz, in dem auf Ihre Bewerbung als Verbandsbürgermeister hingewiesen wird, wird von einer „dualen Aufgabe“ gesprochen.
Bedeutet dies, dass Sie beabsichtigen, im Falle eines Wahlsieges beide Bürgermeisterämter in Personalunion auszuüben? Wir bitten Sie hiermit, sich klar zu positionieren und diese Frage zu beantworten; denn wir denken, dass sowohl die Bürgerinnen und Bürger unseres Ortes und auch die Ratsfraktion der SPD im Vorfeld der Wahl in der Verbandsgemeinde die Antwort hierauf wissen müssen.
Wir sind der Ansicht, dass die Ausübung einer doppelten Bürgermeisterschaft die Präsenz als (Orts-)Bürgermeister vor Ort nicht in dem erforderlichen Umfang gewährleistet. Dem in der Urwahl vom Juni 2009 zum Ausdruck gekommenen Wählerwillen würde in diesem Fall nicht mehr entsprochen. Zudem lässt sich eine große Gemeinde wie Bechhofen nicht von Zweibrücken aus fernsteuern. Da die Ziele eines Verbands- und eines Ortsbürgermeisters oftmals unterschiedlich sein werden, wären Interessenkonflikte unvermeidlich.
Falls Sie aber beabsichtigen, im Falle eines Wahlsieges von Ihrem Amt als Ortsbürgermeister zurückzutreten, sollten dies die Bürgerinnen und Bürger auch wissen, da die Wahl am 25. März für diesen Fall nicht nur über ein, sondern über zwei Ämter entscheiden würde. Eine anstehende Neuwahl wäre die zwangsläufige Folge.

Wir bitten Sie daher um Beantwortung dieser Fragestellung, um Unklarheiten und Fehlinterpretationen zu vermeiden.

Bechhofen, 10.02.2012

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Dieter Stephan
Fraktionsvorsitzender

 

Besucher

Besucher:194751
Heute:6
Online:1