Chronologie der Standortsuche für die Kita-Erweiterung

Veröffentlicht am 04.02.2021 in Aktionen

Die Abläufe nocheinmal darzustellen und so der Wahrheit ein Stück näher zu kommen ist das Anliegen dieser Chronologie. Ein Versuch!!!

 

06.12.2019

Unterredung bei der Kreisverwaltung Südwestpfalz (Landrätin Dr. Ganster, Herr Leiner und Frau Eder von der Kommunalaufsicht, Herr Martini von der Bauabteilung, Herr vom Ingenieurbüro, Herr Lauer, Bauamt Zweibrücken-Land, Bürgermeister Sefrin). Thema: Weiterer Fortgang des Projektes DGH/KITA.

02.03.2020

Sitzung des Gemeinderates, Trennungsbeschluss des Großprojektes in zwei Einzelprojekte. Erstmalige beiläufige Nennung als Standort „Innenfläche Rollschuhbahn“ in der Tischvorlage Punkt 8.3.

09.03.2020

Sitzung des Gemeinderates, Punkt 1.1. => Ausschreibung der Architektenleistungen.

18.05.2020

Sitzung des Gemeinderates, Tischvorlage Punkt 2 => Vergabe der Architektenleistungen an das Büro Grub

19.05.2020, Artikel in der Tageszeitung „Die Rheinpfalz“ – Neubau KITA eventuell inmitten der Rollschuhbahn, vorherige Begehung durch Bürgermeister, Architekt und KITA-Leitung.

06.07.2020

Sitzung des Gemeinderates, Punkt 2 – Vorstellung Planung => jetzt präferiert der Bau der KITA auf der Rollschuhbahn, Verweis an den Bauausschuss

16.07.2020

Besprechung mit Fachkräften und Bürgermeister (Beigeordnete verhindert)

06.08.2020

Sitzung des Bauausschusses mit Diskussion der Standort-Frage, mit Architekt, bzw. Vertreter; Vorstellung der Varianten und Priorisierung in Variante 1, (4/5 und 2. Variante 2, Innenhofbebauung ist somit vom Tisch.

23.09.2020

Höhenvermessung des Geländes der Variante 4/5 durch Bürgermeister Sefrin und Herr Klein (stellv. SPD-Fraktionssprecher).

14.10.2020

Große Diskussionsrunde mit Fachkräften im DGH-Saal. Es wird keine Einigung erzielt.

03.11.2020

Telefonkonferenz der Gemeindespitze wiederum wird keine Einigung erzielt.

30.11.2020

Sitzung des Gemeinderates – Alle Fraktionen stimmen gegen eine Bebauung der Innenfläche der Rollschuhbahn. Die Abstimmungen über die zwei anderen KITA-Standorte enden jeweils mit einem Patt.

 

 

Auf der Suche nach dem richtigen KITA-Standort oder auch

"Irgendwo im Nirgendwo"

Vorwort:

Man sollte, wenn man sich eine Meinung bildet, schon wissen um was es geht, bzw. man sollte nicht einseitig informiert sein, sondern umfänglich. Deshalb die nun folgende Dokumentation zur Nachvollziehbarkeit dieser Entwicklung.

__________________________________________________________________________

Als in 2018 die neuinstallierte 6.Gruppe der KITA Bechhofen ihren Betrieb aufnahm, war allen Beteiligten klar, dass dies nur eine Zwischenlösung sein kann und eine nochmalige Erweiterung aufgrund der bereits vorliegenden Bedarfszahlen unumgänglich sein wird.

Doch wo soll dies geschehen: Das Platzangebot des jetzigen Gebäudes war bis auf den letzten Quadratmeter ausgereizt, so das ein neuer bzw. ein weiterer Standort gefunden werden musste. Da der Grundbesitz der Gemeinde an bebaubarem Land sehr überschaubar ist, ein finanzieller Rahmen vorgegeben ist und der räumliche Zusammenhang des bestehenden Ensembles von Erziehungs-, Bildungs-, Freizeit und Sportstätten erhalten werden soll, war von vorneherein klar, dass die Erweiterung irgendwo bei der jetzigen KITA, dem DGH, der Grundschule und dem alten aufgelassenen Friedhof erfolgen musste.

Seitens der Gemeindeleitung und des Rates wollte man anfangs zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen. Da dem Dorfgemeinschaftshaus (DGH) jahrzehntelang notwendige Renovierungsmaßnahmen vorenthalten wurden und es demzufolge zu einem Sanierungsfall wurde, wollte man die anstehende Sanierung mit der Erweiterung der KITA verbinden umso Synergieeffekte beider Projekte zu nutzen.

Der bestehende Saal sollte segmentiert werden und der Teil am Kopfende, Richtung KITA, als vorgegebener Bewegungsraum für die Kinder dienen. Doch durch das dann erreichte finanzielle Gesamtvolumen wäre eine europaweite Ausschreibung des Vorhabens notwendig geworden und das hätte den Zeitrahmen gesprengt., da der Bedarf an KITA-Plätzen viel früher gegeben ist.

So musste man sich gezwungenermaßen von der bereits in Teilen erfolgten Planung verabschieden und das Großprojekt wieder in zwei Einzelprojekte teilen, wobei der Teil „Erweiterung KITA“ wegen der Zeitnot Vorrang hatte.

Bei dieser Gemeinderatssitzung am 02.03.2020 tauchte erstmals, etwas versteckt im Gesamttext, unter Punkt 8.3 einer Tischvorlage ein Verweis auf eine eventuelle Bebauung der Innenfläche der Rollschuhbahn auf, wobei dies nicht, wie später behauptet, Bestandteil des Beschlussvorschlages war.

Da man nun nicht mehr an die vorher zwingende Nutzung des DHG-Saales gebunden war, kamen für den KITA-Neubau nun auch andere Standorte in Frage.

Nach einer im Mai 2020 durchgeführten Geländebesichtigung durch Bürgermeister, Ingenieurbüro und weiteren Personen wurde durch einen Artikel in einer regionalen Tageszeitung der erstaunten Öffentlichkeit auf einmal offenbart, dass der einzig wahre Standort nur der auf dem Innengelände der Rollschuhbahn sein kann, wie wenn der Beschluss schon gefallen wäre.

In der dann folgenden Gemeinderatssitzung im Juli 2020 fand der Beschlussvorschlag „Innenfläche Rollschuhbahn“ keine Mehrheit und wurde an den Bauausschuss verwiesen.

In der Folge fand noch eine Besprechung mit Bürgermeister, KITA-Leitung und einem Vertreter des Ingenieurbüros statt. Die beiden Ortsbeigeordneten konnten terminbedingt an dieser Sitzung nicht teilnehmen.

In der im August 2020 stattgefundenen Bauausschusssitzung wurden die noch verbliebenen Varianten:

  •  1 – nördlich des DGH gegenüber der jetzigen KITA;
  •  2 – Innenfläche Rollschuhbahn; und
  •  4/5 – alter Friedhof von der Schmittenflur aus gesehen linke Seite

vorgestellt und diskutiert.

Folgende Priorisierung wurde empfohlen:

  • 1. Variante 1
  • 2. Variante 4/5
  • 3. Variante 2.

Hierzu aber noch folgende Anmerkungen:

  • Für die meisten Anwesenden stand die Verhinderung der Innenhofbebauung mit ihren katastrophalen Folgen im Vordergrund; deshalb der eher mehrheitsfähige Vorschlag 1;
  • Die Lage der Bebauungsfläche 4/5 wurde mehrfach in den Skizzen falsch dargestellt. Diese Falschdarstellung hätte zur Folge gehabt das alte Grabgelege berührt worden wären. Die Bebauung soll aber auf dem früheren Grabfeld 3 des alten Friedhofes stattfinden; diese ist nie belegt worden.
  • Eine Vermessung der Fläche war zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfolgt, nähere Informationen hierzu fehlten.

Es ist zu vermuten, dass wenn alle Fakten und Argumente zu diesem Zeitpunkt vorgelegen hätten, die Priorisierung eine andere gewesen wäre.

Ende September fand dann die längst überfällige Höhenvermessung der Variante 4/5 durch Bürgermeister Sefrin und den stellvertretenden SPD-Fraktionsvorsitzenden Ernst Klein in Eigenleistung statt.

Im Oktober gab es nun eine große Diskussionsrunde im Saal des DGH unter Beteiligung von fachlich Verantwortlichen der Kreisverwaltung bzw. des Kreisjugendamtes, der KITA-Leitung sowie des Ingenieurbüros Grub statt.

Jede Fachkraft trug nun ihre Sicht der Dinge vor:

  • Aus Sicht der KITA => Funktionalität unter Arbeitsbedingungen;
  • Aus Sicht des Ingenieurbüros => bauliche Machbarkeit;
  • Aus Sicht des Jugendamtes => pädagogische Belange und Belange des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit.

Schon nach den ersten Wortmeldungen war ersichtlich, dass die anwesenden Fachkräfte kein Freund der Variante 4/5 waren.

Es war aber auch augenscheinlich, dass hier in Fragmenten argumentiert wurde und keine Sicht bzw. Übersicht des Ganzen vorhanden war. Im Nachhinein wurde aber auch bekannt, dass einige der Fachkräfte das Areal 4/5 noch gar nicht gesehen hatte und mit einer mehr oder weniger vorgefassten Meinung in die Diskussion eintraten.

Die teilweise sehr emotional geführte Diskussion führte zu keinem Ergebnis und auch zu keiner Empfehlung.

Die Anfang November durchgeführte Telefonkonferenz (Bürgermeister, Beigeordnete, Fraktionssprecher, KITA-Leitung) offenbarte wiederum die bereits zu Tage getretenen Differenzen und endete ebenfalls ergebnislos.

So kam es in der Gemeinderatssitzung am 30.11.2020 zu einem Patt (8 zu 8 Stimmen) was den Standort anbelangt (8 Stimmen Variante 1 und 8 Stimmen Variante 4/5). Es muss hier allerdings auch erwähnt werden, dass die Abstimmung nur so ausging, weil krankheitsbedingt die CDU eine Stimme weniger als verfügbar hatte.

Auch wenn die Stimmvergabe entlang der Parteigrenzen erfolgt ist, so sollte eine Entscheidung von solcher Tragweite eher mit Sachargumenten zu begründen sein als mit Parteizugehörigkeit.

Deshalb sollen jetzt die Pro- und Contra Argumente der beiden Standorte objektiv beleuchtet werden. Zur Wahl stehen:

  • Variante 1 – nördlich des DGH und
  • Variante 4/5 – oberhalb des Friedhofshäuschens.

1. Räumliche Nähe zur bestehenden Einrichtung:

Das neue KITA-Gebäude würde direkt gegenüber der jetzigen KITA liegen. Bei Standort 4/5 wäre ein etwa 120 m langer Fußweg zu bewältigen; allerdings nach der Straßenquerung über verkehrsfreies Gelände ohne jegliche Gefährdung.

Trotzdem: Vorteil Variante 1

2. Grundstücksgröße:

Standort 1 hätte ein nur relativ kleines Grundstück zur Verfügung. Die Nordkurve der Rollschuhbahn wäre auf jeden Fall beeinträchtigt und jegliche Art von Rennwettbewerben dürften damit wegfallen. Später vielleicht notwendige Erweiterungen könnten nur auf Kosten weiteren Rollschuhbahngeländes vorgenommen werden, solange man nicht zweigeschossig bauen will, was bisher von der Mehrheitsfraktion abgelehnt wird. Der bisherige Anbau am DGH, der zur Unterbringung von Mobiliar und als Geräteraum für den Musikverein dient, müsste abgerissen werden; die Parkanlage am DGH fällt weg. Bei Nutzung von Teilen des Saales als Bewegungsraum für Kinder wäre die Bühne zwingend zu entfernen. Ein kindgerechter Außenspielbereich wäre nur auf dem Rollschuhbahngelände zu verwirklichen.

Standort 4/5 ist von der Grundstücksgröße vollkommen ausreichend und bietet ohne weiteren Ausbau sogar noch Potential. Es ist allerdings ein Höhenunterschied von ungefähr 3 m auszugleichen. Das Gebäude könnte auch problemlos aufgestockt werden, um einen zweiten Ein- bzw. Ausgang Richtung Rollschuhbahn zu erhalten. Belange der Schule sind bei der geplanten Lage (längs zum Friedhofsfußweg) nicht berührt. Ob der alte Baumbestand komplett weichen muss, müsste eine genaue Planung klären. Der bisherige alte Friedhof wäre als tolles Spielgelände verfügbar (was den dort begrabenen Ahnen der heutigen Kinder wohl Freude bereiten würde).

Vorteil: Variante 4/5

3. Kosten des Projektes:

Durch das ebene Grundstück und den Wegfall des normal notwendigen Bewegungsraumes wirkt der Standort 1 auf den ersten Blick günstig. Da aber der Saal komplett umgebaut, zum Teil kindgerecht nach strikten Vorgaben hergerichtet werden müsste, ist es nicht kalkulierbar, wie die endgültigen Kosten aussehen werden. Jeder der mal einen Altbau umgebaut hat, weiß von was hier geredet wird. Des Weiteren verteuert der geplante Knick des Gebäudes an der Nordkurve der Rollschuhbahn das Projekt, da hier keine normierten Bauteile verwendet werden können. Diese Umfassung der Rollschuhbahn erzeugt für das Gelände den Charme eines Innenhofes einer Mietskaserne, zerstört den freizügigen Charakter der Gesamtfläche und bietet Heimstatt für alle möglichen Leute die nicht gerne gesehen werden wollen.

Der Standort 4/5 ist durch den Höhenunterschied auch nicht problemlos zu bebauen und wird nicht zum Schnäppchenpreis zu haben sein. Hier müsste erstmal eine Überplanung erfolgen, was noch nicht geschehen ist. Die Kosten sind daher weder bei der einen noch der anderen Variante im Moment seriös zu kalkulieren.

Unentschieden.

4. Pietätsgründe

Beide Standorte berühren keine früheren Grabgelege oder zerstören diese. Daher

Unentschieden

5. Verkehrslage

Bei der Wahl des Standortes 1 würde die schon sehr angespannte Verkehrssituation zu den Abhol- und Bringzeiten nochmals verschärft. Zum einen würden bisher vorhandene Stellplätze wegfallen, zum anderen würden die Kinder nun beidseitig der Straße ein- und ausgeladen und durch die Einmündung zum Schmittenflur wird die Situation vollkommen unübersichtlich. Hier liegt ein hohes Gefährdungspotential begründet. Grundsätzlich ist ein Anfahren von Notdiensten problemlos doch in den Stoßzeiten könnte die seitliche Beparkung hinderlich sein.

Standort 4/5 liegt etwas abseits der bisherigen Verkehrsschwerpunkte. Die Anfahrt ist sowohl über die Schmittenflur (wo am DGH genügend Parkplätze zur Verfügung stehen würden) als auch über die Stichstraße Friedhofstraße zum alten Friedhof möglich (hier müsste allerdings der vorhandene Straßenkörper, evtl. im Rahmen des wiederkehrenden Straßenausbaus verbreitert werden). Verkehrsstockungen sind hier im Normalfall nicht zu befürchten. Notdienste hätten die Möglichkeit zur Anfahrt über die Schmittenflur, die Rollschuhbahn als auch über die Friedhofstraße (eingeschränkt).

Vorteil: Variante 4/5

Grundsätzliches:

Der Bau eines so wichtigen Gebäudes wie das einer Kindertagesstätte sollte nie als eigene in sich geschlossene Maßnahme betrachtet werden, sondern immer im Einklang mit der umliegenden Infrastruktur, dem Gebäudebestand, letztendlich mit der Gesamtsituation des Ortes stehen. Das zukünftige Entwicklungspotential muss gesehen werden, sowie die Synergieeffekte mit der Umgebung. Deshalb sollten die Gemeindevertreter hier auch das Ganze sehen. Die Entwicklung eines Kindes endet nicht mit dem Verlassen des Kindergartens oder dem Besuch der Grundschule, sondern wohl erst wenn sich der junge Erwachsene, wenn er vor Ort bleibt, in die Ortsgemeinschaft integriert. Zuvor braucht er jedoch Möglichkeiten für sportliche Aktivitäten, zur Freizeitgestaltung oder ganz einfach einen Platz um mit Gleichaltrigen "abzuhängen". Wenn das jetzige Freigelände "Alte Rollschuhbahn" erhalten bleibt, könnte man diesen Platz mit relativ bescheidenen Mitteln ertüchtigen durch Aufbau von mobilem Spielgerät wie z.B. einer Halfpipe, Skatergeräten, Basketballkörben und Ähnlichem. Lauf- oder Fahradwettbewerbe könnten hier eine willkommene Abwechslung bieten. Diese Freifläche kann aber auch vielen örtlichen Veranstaltungen als Möglichkeit zum Feiern dienen. Wenn diese einzigartige Freifläche mal verschwunden ist gibt es kein Zurück und Bechhofen ist sein einziges Alleinstellungsmerkmal los. Es geht hier nicht nur um den Rollschnelllaufsport, sondern um viel mehr.

Geben wir der Zukunft eine Chance!

 

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