RESOLUTION - Erhaltung der Sparkassenfiliale Bechhofen

Veröffentlicht am 09.06.2015 in Aktuell

Aufgrund der Aktualität der Ereignisse beantragt die SPD-Fraktion einen Entschluss des Gemeinderates Bechhofen zum Erhalt der Zweigstelle der Sparkasse Südwestpfalz in Bechhofen.

Der Ortsgemeinderat möge daher folgendes beschließen:

Resolution zum Erhalt der Sparkassenfiliale Bechhofen in der bisherigen Form

Leider mussten wir aus der Tageszeitung erfahren, dass die SK SWP beabsichtigt, neben anderen Filialen auch die Zweigstelle in Bechhofen zu schließen, bzw. zu einer reinen Automatenfiliale ohne Personal herabzustufen, was einer Schließung sehr nahe kommt. Das bisher in Bechhofen tätige Personal soll zur Filiale Bruchmühlbach versetzt werden, wo weder Platz noch Verwendungsmöglichkeiten für die zusätzlichen Beschäftigen vorhanden sind. Zumal  3 Kreditinstitute dort mit Filialen präsent sind.

Dies ist nach unserer Meinung weder nachvollziehbar, noch zu akzeptieren. Die Schließung einer Zweigstelle ohne vorherige Unterrichtung der politisch verantwortlichen vor Ort ist schlechter Stil im Umgang mit Bürgern und Kunden. Diese allein vom Vorstand der Sparkasse, namentlich der Herren Klein, Kuntz und Keiper getroffene Entscheidung, welche jegliches Fingerspitzengefühl vermissen lässt, ist ein Schlag gegen Bürgernähe und die Infrastruktur der Gemeinde Bechhofen.

Es stellt sich aber auch die Frage, wie ein mit hochkarätigen Kommunalpolitikern besetztes Gremium wie der Verwaltungsrat der SK  SWP, dem u.a. Landrat Duppré, OB-Zweibrücken Pirmann, BM-Zweibrücken Franzen, die Landtagsmitglieder Alexander Fuhr und Frau Dr. Susanne Ganster, der  1. Kreisbeigeordnete Ernst Hügel und die ehemalige Bundestagsabgeordnete Lydia Westrich angehören,  einen solchen Beschluss durchwinken oder sogar gutheißen können.

Nächstes Jahr in 2016 sind Landtagswahlen. Dann werden die politischen Protagonisten der Parteien den Wählern vor Ort wieder alles Mögliche versprechen. Es wäre sehr schön, wenn hier statt Versprechungen  vorab auch mal Taten erfolgen würden.

Sparkassen sind Anstalten des öffentlichen Rechts in Trägerschaft einer Gebietskörperschaft. Sie haben folgenden Auftrag; Zitat auszugsweise aus dem Sparkassengesetz:

Die Sparkassen haben der Bevölkerung Möglichkeiten zur sicheren und  verzinslichen Geldanlage zu geben und sollen die örtlichen Kreditbedürfnisse befriedigen. Sie sollen den bargeldlosen Zahlungsverkehr fördern. Die Sparkassen haben den Sparsinn in der Bevölkerung zu pflegen. Sie stellen die Versorgung der Bevölkerung ihres Geschäftsgebietes mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen sicher. Sie fördern die allgemeine Vermögensbildung und die Wirtschaftserziehung der Jugend.

Die Institute sind dem Gemeinnutz verpflichtet.

Durch den Beschluss,  eine florierende Filiale wie die in Bechhofen mit seinem Umland ohne Not zur Bedeutungslosigkeit herabzustufen, steht diesem Auftrag diametral entgegen. Die viel beschworene Nähe zu Kunden und Bürgern, vor dem Hintergrund einer immer älter werdenden Gesellschaft, wird mit Füßen getreten.

Wir fordern daher mit Nachdruck alle Verantwortlichen auf diesen widersinnigen Beschluss zu revidieren, bzw. auf eine Zurückname dieses Beschlusses zu drängen.

 

Weiterhin bitten wir die Gemeindeleitung zu überprüfen, ob im Falle der Umsetzung dieses Vorhabens nicht ein anderes Institut, eventuell aus dem Volks- und Raiffeisensektor, das dann brach liegende Geschäftsfeld Bechhofen und Umgebung bestellen möchte. Eine nutzbare Immobilie wäre mit dem Haupthaus des Ortsmittelpunktes vorhanden.

Im Übrigen sollten alle kommunalen Mandatsträger angeschrieben werden, sich für unsere Sache zu verwenden.

 

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